Freitag, 17. Januar 2025
Apropos: Verträge
Notizen aus meinem Zettelkasten: Do ut Des. Geben und Nehmen. Ein Vertrag ist eine gegenseitige Willensäusserung. In der Regel basiert ein
Vertrag nicht auf Emotionen, sondern auf Rationalität. Dies gilt auch für einen Ehevertrag. Nach dem Motto: Die Liebe vergeht, aber das
Recht besteht. Nun schauen "wir" mal was dieser "neue Rahmen Vertrag" , abseits von den Hochglanzversprechungen , nach einer soliden
und differenzierten Analyse noch zu bieten hat. Einen komplexen Vertrag gilt es zuerst und zuletzt, völlig sachlich und nüchtern,
ohne vorgefasste Meinungen zu lesen, besser zu interpretieren. Vorurteile gerade im Hochgebirge der Jurisprudenz, sind kontraproduktiv
und dümmlich zugleich. Nach dem eingehenden Studium dieser "Vereinbarung" zwischen der EU und der Schweiz müssen unser Parlament,
die Stände und die Sozialpartner Stellung beziehen. Danach wird man sehen, wie viel Fleisch noch am Knochen ist. Noch ist die Kuh
nicht vom Eis, und schon gar nicht in Brüssel.
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