Freitag, 13. März 2026
Apropos: Wolf
Notizen aus meinem Zettelkasten: Wir haben ein ambivalentes Verhältnis zum Wolf. Unser revidiertes Jagdgesetz ermöglicht eine sogenannte "pro-aktive Regulierung",
heisst, Abschüsse sind dann zulässig, wenn Wölfe Schäden verursacht haben oder ein plausibler künftiger Schaden droht. Unauffällige Rudel sind tabu.
Auch in der Schweiz gibt es einen Stadt-Land-Graben. Etwas süffisant formuliert: je grösser die Stadt, desto idealistischer wird der Wolf betrachtet.
Vor Ort herrscht jedoch ein unspektakulärer Pragmatismus zum Canis lupus.
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