Freitag, 13. März 2026

Apropos: Wolf

Notizen aus meinem Zettelkasten: Wir haben ein ambivalentes Verhältnis zum Wolf. Unser revidiertes Jagdgesetz ermöglicht eine sogenannte "pro-aktive Regulierung", heisst, Abschüsse sind dann zulässig, wenn Wölfe Schäden verursacht haben oder ein plausibler künftiger Schaden droht. Unauffällige Rudel sind tabu. Auch in der Schweiz gibt es einen Stadt-Land-Graben. Etwas süffisant formuliert: je grösser die Stadt, desto idealistischer wird der Wolf betrachtet. Vor Ort herrscht jedoch ein unspektakulärer Pragmatismus zum Canis lupus.

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