Freitag, 1. Juli 2016

Apropos: Grossbritannien und das Recht

Britische Volksbefragungen, wie konkret der sogenannte "Brexit", haben im Gegensatz zu unseren
Volksinitiativen keine juristische Verbindlichkeit. Ohne die Zustimmung des Parlaments zum
"Brexit", bleibt ausser dem "psychologischen Nein", alles so wie es ist. Die Briten können auf Zeit
spielen. Theoretisch können sie noch Monate, sogar Jahre warten, bis sie offiziell aus der EU
austreten. Sogar eine zweite Befragung ist nicht ausgeschlossen. Oder das Parlament in Westminister,
könnte sogar die "Brexit" Abstimmung  als ungültig erklären, aus Gründen der Staatsräson. (Abspaltung von Schottland)

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